Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge der WIB GmbH in Burg/Spreewald
1. Anmeldung und Bestätigung
1.1 Mit Ihrer Internetbuchung und/oder der Rücksendung Ihrer Bestätigung des Angebotes der WIB GmbH, haben Sie mit der WIB GmbH einen verbindlichen Beherbergungsvertrag geschlossen.
1.2 Die Ferienhäuser, Doppelbettzimmer und Apartments dürfen nur von den in der Anmeldung namentlich aufgeführten Personen und nur bis zur angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Andere oder mehrere Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden.
2. Bezahlung
2.1 Der Preis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Sie erhalten die Rechnung 7-10 Tage vor Anreise. Die Zahlungsfrist entnehmen Sie Ihrer jeweiligen Rechnung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (außerhalb der kostenlosen Stornierungsmöglichkeit vgl. Ziffer 5) werden sofort fällig.
2.2 Bei Bezahlung auf Rechnung müssen der WIB GmbH Vor- und Nachname des Buchenden, vollständige Anschrift und Telefonnummer angegeben werden. Die Rechnung wird Ihnen vor Reiseantritt zugestellt. Der Rechnungsbetrag ist laut Fälligkeit zu überweisen. Bei kurzfristiger Buchung wird Ihnen die Rechnung unverzüglich zugestellt.
2.3 Ausschließlich bei sehr kurzfristigen Buchungen kann nach vorhergehender Absprache mit der WIB GmbH auch Barzahlung oder EC-Kartenzahlung am Anreisetag vereinbart werden. Eine Bezahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.
2.4 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, kann die WIB GmbH vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
2.5 Datenschutz bei Zahlung: Es wird dem Feriengast versichert, dass die WIB GmbH die ihr anvertrauten persönlichen Informationen mit Sorgfalt behandelt und diese nicht in die Hände von Unbefugten geraten.
3. Leistungen, Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsschluss kann die WIB GmbH jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Feriengast vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Für Angaben in Prospekten von Hotels, Ferienorten usw. kann die WIB GmbH keine Haftung übernehmen, auch wenn sie von ihr ausgegeben oder den Buchungsunterlagen beigelegt worden sind, da sie auf deren Entstehung keinen Einfluss nehmen kann.
3.3 Bei Buchungen für das Folgejahr behält sich die WIB GmbH Preisänderungen vor. Über aktuelle Mietpreise wird der Feriengast rechtzeitig informiert.
4. Besondere Hinweise
4.1 Die Mitnahme von Haustieren ist in der Pension und in den Ferienhäusern nicht gestattet.
4.2 Unsere Doppelzimmer, Apartments und Ferienhäuser stehen Ihnen am Anreisetag ab 13.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
4.3 Sie sind verpflichtet, das Ferienhaus, Doppelbettzimmer oder Apartment nebst Inventar und Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Außerdem sind Sie verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen.
4.4 Schäden im und am Ferienobjekt müssen umgehend vor Ort direkt gemeldet werden.
4.5 Auf den Grundstücken dürfen keine Zelte, Campingwagen oder Wohnmobile auf- bzw. abgestellt werden.
4.6 Sie, Ihre Begleiter und die von allen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Objekt nicht durch die WIB GmbH versichert.
4.7 In der Pension und den Ferienhäusern herrscht Rauchverbot. Bei nachweislicher Auslösung der Brandmeldeanlage in Ihrem Doppelbettzimmer, Apartment oder Ferienhaus durch Rauchen wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben.
4.8 In allen Ferienhäusern und in der Pension steht ein WLAN-Zugang zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Die Bereitstellung des WLAN-Zugangs ist eine freiwillige Zusatzleistung und richtet sich nach unseren jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen WLAN-Zugang besteht nicht. Eine Mietminderung kann demnach bei Ausfall der Anlage oder Teilen derselben oder auch eines Routers nicht geltend gemacht werden.
5. Rücktritt durch den Feriengast vor Anreisebeginn / Rücktrittsgebühren
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem Interesse (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der WIB GmbH.
5.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie den Aufenthalt aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 7 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von der WIB GmbH nicht zu vertreten sind, verliert die WIB GmbH den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann die WIB GmbH angemessenen Ersatz für ihre Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen.
5.3 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von der WIB GmbH in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 5.4) ausgewiesenen Kosten.
5.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Ferienhaus, Doppelbettzimmer oder Apartment bei Stornierungen: bis 7 Tage vor Anreise keine Gebühren, ab 7 Tage vor Anreise 50 % oder bei Nichtantritt des Aufenthalts 100 % des Preises.
5.5 Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig.
5.6 Rücktritt des Feriengastes durch Nichtantritt des Aufenthaltes: Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass Sie aus Gründen, die die WIB GmbH nicht zu vertreten hat, den Aufenthalt nicht antreten.
6. Umbuchung
Auf Ihren Wunsch nimmt die WIB GmbH, soweit durchführbar, vor Beginn der in 5.4 genannten Fristen eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor.
7. Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt
Wegen der Kündigung des Beherbergungsvertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
8. Haftung
8.1 Vertragliche Schadenersatzansprüche: Die vertragliche Haftung der WIB GmbH auf Schadenersatz für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Aufenthaltspreises beschränkt, soweit ein Schaden des Feriengastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die WIB GmbH herbeigeführt worden ist.
8.2 Deliktische Schadenersatzansprüche: Für alle gegen die WIB GmbH gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Aufenthaltspreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Person und Aufenthalt.
8.3. Die WIB GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Beschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden.
9. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der vereinbarten Leistung (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Aufenthaltes gegenüber der WIB GmbH geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Feriengast Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
9.2 Ansprüche des Feriengastes nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Aufenthalt dem Vertrag nach enden sollte.
9.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen die WIB GmbH ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
10. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an die WIB GmbH.
11. Gerichtsstand / Allgemeines
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Beherbergungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Beherbergungsvertrages zur Folge.
11.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz der WIB GmbH.
Alle Angaben in diesen Geschäftsbedingungen entsprechen dem Stand Juli 2022.